Schul-ABC

A

Bitte im Krankheitsfall Ihres Kindes via KLAPP  eine Absenzmeldung erstellen.

Bitte verwenden Sie ausschliesslich KLAPP, verschicken Sie KEINE WhatsAPP-Nachrichten oder rufen Sie auch nicht im Sekretariat an. Danke für Ihre Unterstützung.

Bei Krankheit einer Lehrperson findet der Unterricht bereits ab dem ersten Tag gemäss Stundenplan statt. Es gibt keinen Unterrichtsausfall.

An unserer Schule finden regelmässig gemeinsame Anlässe statt:

Obligatorisch für SchülerInnen:

  • Sporttag
  • Weihnachtsanlass
  • Klassenanlässe

Obligatorisch für Eltern:

  • Elternabend / Elternmorgen
  • Elterngespräche

Die Anlässe können auf Initiative der Eltern oder der Lehrperson stattfinden.

Elterninformation: der Nachweis über die erfolgte Eintrittsuntersuchung muss bis zum Ende des ersten Semesters (20. Januar) des zweiten Kindergartenjahrs der Schule abgegeben werden, ansonsten wird Ihr Kind von der Schulärztin bzw. dem Schularzt untersucht.

Einschulungsuntersuchung_Untersuchungsbestätigung - bitte der Schule abgeben.

Elternfragebogen - bitte zum Einschulungsuntersuch beim Kinderarzt mitbringen. 

ärztliches Befundblatt - bitte zum Einschulungsuntersuch beim Kinderarzt mitbringen. 

Wenn Sie Problem haben mit dem Öffnen der Dateien, können Sie diese auf der Schulverwaltung beziehen.

B

Die Kinder lernen in unserer Schule die Deutschschweizer Basisschrift. Die einzelnen Buchstaben dieser Schrift lernen die Kinder in der 1. Klasse schreiben.

In der zweiten Klasse werden die Buchstabenformen vertieft und die Schreibbewegungen
automatisiert, sodass die Buchstaben mit Schwung geschrieben werden können. Die Kinder schreiben bei den Kleinbuchstaben, die auf der Grundlinie enden, aus dem Schwung heraus eine Rundwende.

In der dritten Klasse werden Buchstaben dort verbunden, wo es sich aus der Schreibbewegung ergibt. Im Unterricht werden die möglichen Verbindungen thematisiert und wichtige Verbindungen geübt.

Ziel ist es, dass das einzelne Kind eine zügige, leserliche individuelle Handschrift entwickelt. Zudem wird Wert darauf gelegt, dass sich das Kind beim Schreiben eine gesunde, entspannte Körper- und Stifthaltung angewöhnt.

Das Schreiben mit dem Füllfederhalter (Fülli) ist nicht mehr obligatorisch. Als Schreibgeräte neben dem Bleistift sollen ab der 3. Klasse auch dünne Filzstifte und Roller eingesetzt werden.

Bitte entnehmen Sie weitere Informationen zur Basisschrift aus Website: www.basisschrift.ch

Was ist die Basisschrift?

Wie sieht die Basisschrift aus?

 

Kinder brauchen viel Bewegung. Bewegung ist wichtig für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Kinder. Eine sinnvolle Freizeitgestaltung unterstützt den Schulerfolg.

Liebe Eltern

Sie haben an unserer Schule die Möglichkeit, einen Einblick in den Schulalltag Ihrer Kinder zu gewinnen. Die Schulbesuchstage finden jeden 20. im Monat ab September statt, falls dann Schule stattfindet.

Was gibt es zu beachten?

Unser Interesse ist es, den Besuchsvormittag für alle Beteiligten so angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

  • Uns ist eine gute Lernatmosphäre für alle Kinder sehr wichtig, deshalb bitten wir Sie, beim Betreten und Verlassen des Klassenzimmers möglichst leise zu sein.
  • Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder während des Besuchsvormittags nur nach Absprache mit der Lehrperson.
  • Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, keine Foto- und Videoaufnahmen zu machen.

Falls Verwandte oder andere Bekannte Ihr Kind im Unterricht besuchen möchten, bitten wir Sie, vorgängig mit der Lehrperson Kontakt aufzunehmen.

Die Primarschule Döttingen fördert die Sprach- und Lesekompetenzen der Schülerinnen und Schüler.

Unsere Schule setzt grossen Wert darauf, die Lesemotivation und -freunde der Schülerinnen und Schüler zu stärken. Die Primarschule Döttingen verfügt deshalb über eine eigene Schulbibliothek. Die Primarschülerinnen und Schüler besuchen mit ihren Lehrpersonen die schuleigene Bibliothek während der Schulstunden. Die ausgeliehenen Bücher müssen in gutem Zustand retourniert werden.

Eltern und Leseförderung

Die folgenden sieben Tipps geben Hinweise, in welcher Art Eltern ihre Kinder am besten unterstützen können:

  • Mit den Kindern reden
  • Lesen zu einem Vergnügen machen
  • Täglich lesen
  • Den Kindern ein Vorbild sein
  • Über Bücher sprechen
  • Den Kindern beim Lesen zuhören
  • Die Anstrengungen der Kinder würdigen»

Quelle: https://www.ag.ch/de/bks/kindergarten_volksschule/schule_eltern/eltern_foerdern_schulerfolg/eltern_foerdern_schulerfolg.jsp

Wie helfe ich meinem Kind, Freude am Lesen zu gewinnen?

Auch wenn Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, können Sie Ihr Kind beim Leseprozess unterstützen!

Eine Ideensammlung für Eltern: Diese Ideensammlung finden Sie auf der Website in neun weiteren Sprachen.

Weitere interessante Links zu diesem Thema:

Elternbrief "Wie lernt mein Kind 2 Sprachen, Deutsch und die Familiensprache?"

An unserer Schule gelten folgende Blockzeiten:

08.20 Uhr – 11.50 Uhr von Montag-Freitag

13.30 Uhr – 15.05 Uhr mind. 2x pro Woche (Kindergarten 1x pro Woche)

D

E

Einschulung Kindergarten: seit Schuljahr 2017/18 ist der Einschulungsstichtag der 31.07. (Kinder, welche am Stichtag 4 Jahre alt sind, werden im August eingeschult).

Das Schuljahr beginnt jeweils nach den Sommerferien, gemäss Ferienplan. Der Kindergarten ist obligatorisch und die Eltern erhalten anfangs Jahr ein Formular, auf welchem sie die Personalien ihres Kindes angeben.

Schulreife

Die folgenden Fähigkeiten spielen bei der Beurteilung der Schulreife eine wichtige Rolle. Jede mitgebrachte Fähigkeit erleichtert dem Kind das Bestehen im Schulalltag. Selbstverständlich kann auch ein Kind schulreif sein, das bei der einen oder anderen aufgeführten Kompetenz noch Schwächen hat.

Selbstkompetenz

  • Das Kind soll in der Lage sein, sich im Schulhaus und auf dem Schulhausareal zu orientieren und zurechtzufinden.
  • Es soll sich selbständig an- und auskleiden können (Jacke, Schuhe, Mütze etc.).
  • Es soll fähig sein, die Übersicht über sein Schulmaterial zu behalten, Sorge dazu zu tragen und ein gewisses Mass an System und Ordnung einzuhalten.
  • Es soll sich mindestens 15 Minuten lang auf eine Arbeit oder eine Unterrichtseinheit konzentrieren können.
  • Es soll den Mut und den Willen besitzen, neue, vielleicht schwierige   Aufgaben anzupacken und zu lösen.
  • Das Kind soll sich an Regeln halten können.
  • Es soll fähig sein, Kritik entgegen zu nehmen.
  • Es soll die Verantwortung für seine Hausaufgaben übernehmen können.

Sachkompetenz

  • Das Kind soll einfache Formen erfassen und nachzeichnen können.
  • Es soll Mengen in kleiner Zahl erkennen können, z.B. Würfelaugen.
  • Es soll Bleistift, Farbstifte, Schere und Leim handhaben können.
  • Es soll bis zu drei Aufträge in Serie im Kopf behalten und ausführen können.
  • Das Kind soll einen guten Grundwortschatz besitzen und sich in ganzen Sätzen verständlich ausdrücken können (fremdsprachige Kinder soweit möglich).

Sozialkompetenz

  • Das Kind soll sich in eine Gruppe einfügen können. Es soll seine eigenen Interessen zugunsten der Gruppe zurückstellen können und es muss sich in der Gruppe angesprochen fühlen.
  • Das Kind soll Rücksicht nehmen können. Es soll aber auch fähig sein, sich bei Bedarf durchzusetzen.
  • Es soll gewisse Strategien kennen, wie Konflikte gelöst werden können.

Liebe Eltern

Die Primarschule Döttingen legt einen grossen Wert auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, dem Elternhaus. Wir streben eine Kooperation an, die auf einem konstruktiven und respektvollen Umgang aufbaut. Mehr Informationen dazu unter Elternmitwirkung.

Sie erhalten allgemeine Elterninfos durch die Schulleitung. Klasseninformationen erhalten Sie von den Lehrpersonen. Jeweils zum Beginn des Schuljahres findet ein Elternabend für alle Klassen statt. Die Teilnahme am Elternabend ist obligatorisch.

Im Elterngespräch steht Ihr Kind im Mittelpunkt. Sie erhalten von den Lehrpersonen Informationen über den Lernstand und das Verhalten Ihres Kindes in der Schule. Ausserdem werden in einem Elterngespräch gemeinsam nach Lösungen für anstehende Probleme gesucht. An einem Elterngespräch nehmen neben den jeweiligen Lehrpersonen beide Elternteile teil. Häufig ist es sinnvoll, dass das Kind auch dabei ist.

Sie haben Anrecht auf ein Elterngespräch pro Schuljahr. Bei Bedarf können es auch mehrere sein. Die Lehrpersonen werden sich in diesem Fall bei Ihnen melden. Oder Sie teilen der Lehrperson mit, wenn Sie ein weiteres Gespräch wünschen, damit ein Termin vereinbart werden kann.

Rechte der Eltern

Eltern haben das Recht, über den Stand der Leistungen ihrer Kinder und das Schulgeschehen informiert zu werden. Sie können sich jederzeit für ein Gespräch anmelden, um schulische Probleme zu besprechen. Bei wichtigen Entscheiden, etwa beim Übertritt in die Primarschule und die Sekundarstufe I, sind die Erziehungsberechtigten einzubeziehen und es steht ihnen zu, Elternversammlungen zu bilden.»

Pflichten der Eltern

Die Eltern tragen die Verantwortung in der Erziehung ihrer Kinder. Sie schicken ihr Kind regelmässig in die Schule und verpflichten sich, die Lehrpersonen oder die Schulleitung frühzeitig über Veränderungen im Verhalten ihres Kinds oder über Gründe zum Fernbleiben vom Schulunterricht zu informieren.

Die Eltern nehmen an Elternveranstaltungen oder Gesprächen teil, zu denen die Schulleitung oder eine Lehrperson einladen.»

Quelle: https://www.ag.ch/de/bks/kindergarten_volksschule/schule_eltern/rechte_pflichten_der_eltern/rechte_pflichten_der_eltern.jsp

Im Kindergarten und an der Primarschule finden meistens anfangs Schuljahr Elternabende statt.

Diese Abende dienen einerseits der gegenseitigen Kontaktpflege sowie dem Austausch von Informationen. Zum Elternabend werden Sie von der Klassenlehrperson eingeladen und ist mindestens für einen Elternteil obligatorisch. Falls Sie Themen haben, die Sie gerne im Rahmen eines Elternabends ansprechen möchten, melden Sie sich doch bei der entsprechenden Lehrperson.

Ausserdem werden von der Schulleitung Informationsabende zu Themen wie Eintritt in den Kindergarten, Promotionsverordnung und Zeugnisse organisiert. Auch dazu werden die Eltern via Klassenlehrperson eingeladen.

Zusätzlich Informationen finden Sie unter Semesterinfo und auf dieser Homepage.

Die Schülerinnen und Schüler haben ab der 3. Klasse Englisch. In der 3. und 4. Klasse sind es 3 Wochenlektionen. In der 5. und 6. Klasse sind es 2 Englisch-Lektionen pro Woche.

Hier finden Sie mehr Infos über unseren Englischunterricht.

Weitere Informationen vom Kanton Aargau: https://www.schulen-aargau.ch/regelschule/unterricht/lehrplan-lehrmittel/sprachen/englisch

Hier finden Sie unser Elternhandbuch.

F

Diverse Fachstellen stehen der Schule Döttingen, den Eltern und Schülerinnen und Schüler als Unterstützung zur Verfügung. Einzelne Fachstellen  finden sie unten aufgelistet. Für weitere Angebote melden Sie sich doch bitte bei der Schulsozialarbeiterin,  der Lehrperson oder bei der Schulleitung.

SPD (Der Schulpsychologischerdienst unterstützt die SchülerInnen, Eltern und Lehrpersonen in unklaren oder schwierigen Situationen.) 

Angebot und Beschrieb SPD Zurzach-Flyer: Schulpsychologischer Schuldienst 
Aktuelles Team der SPD Bad Zurzach: Team SPD Bad Zurzach: Kontakte

Heilpädagogischer Dienst: https://www.stiftungnetz.ch/zweigstelle-finden/zweigstelle-windisch/

Es können weitere Fachstellen für verschiedene Lebenslagen und Fragestellungen empfohlen werden (bitte den gewünschten Link anklicken, um auf die Internetseite der Fachstelle zu gelangen):

Die Schüler sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet.
Die Schüler haben Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal (§38 Schulgesetz). Die Halbtage können pro Jahr zusammengefasst bezogen werden. Bei Schulanlässen und Prüfungen darf der §38 nicht bezogen werden. Das Gesuch ist spätestens 3 Tage im Voraus schriftlich der Lehrperson abzugeben.
Die Klassenlehrperson ist befugt, pro Semester zusätzlich Urlaub bis zu einem vollen Tag zu bewilligen.
Gesuche, die über diese 4 Halbtage hinausgehen, müssen von der Schulleitung behandelt werden.

Entsprechende Gesuche sind spätestens 2 Monate vor Antritt des gewünschten Urlaubes schriftlich an die Schulleitung zu richten. Ferienverlängernder Urlaub wird nur in dringenden und begründeten Fällen bewilligt.

Der während des Urlaubs versäumte Lernstoff ist nachzuholen.

Link zum Urlaubsgesuch 1 - 5 Tage

Link zum Urlaubsgesuch ab 6. Tag

Unter "Unsere Schule" findet man unten die Galerie.

Hier finden Sie eine Übersicht unserer freien Stellen.

Ab der 5. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler jeweils 3 Wochenlektionen Französischunterricht. Gestartet wird in der 5. Klasse mit dem Lehrmittel dis donc 5. In der 6. Klasse folgt dann die Weiterarbeit dis donc 6 (eingeführt mit dem neuen Lehrplan seit August 2020).

Hier finden Sie mehr Infos über unseren Französischunterricht.

Weitere Informationen vom Kanton Aargau: https://www.schulen-aargau.ch/regelschule/unterricht/lehrplan-lehrmittel/sprachen/franzoesisch

G

«Das Angebot «Generationen im Klassenzimmer «ist eine Begegnung von drei Generationen im Rahmen des normalen Schulalltags. Eine Seniorin, ein Senior besucht während mindestens einem Quartal an einem halben Tag pro Woche eine Schul- oder Kindergartenklasse. Dieser freiwillige Einsatz ist sinnvoll, macht Freude und hilft Vorurteile abzubauen. Für alle Beteiligten ein Gewinn! Zeit, Geduld, unterschiedliche Lebenserfahrungen, Spontaneität, Lebhaftigkeit und Neugier sind zentrale Faktoren dieser Begegnung.»

Quelle:

https://www.intergeneration.ch/de/projekte/generationen-im-klassenzimmer-im-aargau

https://ag.prosenectute.ch/de/offene-stellen/angebote-freiwillige.html

H

Auszug aus der Schulordnung:

10 Minuten vor und nach sowie während der Schule dürfen Handys und andere elektronische Geräte nur auf Anweisung der Lehrpersonen benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung sind die Lehrpersonen, Hauswart und Schulleitung befugt, die Geräte einzuziehen. Ist das der Fall, kann das Gerät ab dem folgenden Werktag vom Kind zusammen mit einem Elternteil bei der Schulleitung abgeholt werden.

LInk zur Schulordnung

I

Alle SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen werden in der Regelklasse durch eine schulische Heilpädagogin gefördert.

Weiteres unter https://www.ag.ch/de/bks/kindergarten_volksschule/sonderpaedagogik_foerderangebote/verstaerkte_massnahmen/integrative_schulung/integrative_schulung.jsp

Ab der Primarschule kann der Instrumentalunterricht an der Musikschule besucht werden.

Weitere Informationen können Sie hier finden: https://www.doettingen.ch/bildung/musikschule/uebersicht-ueber-die-lektionsangebote/

J

K

Unsere Schule kommuniziert über KLAPP. 

  • Klapp vereinfacht und digitalisiert die administrative Kommunikation zwischen der Schule, Schülern und Eltern. 
  • Mit der Klapp Smartphone-App auf Ihrem iPhone oder Android werden Sie direkt mit allen administrativen Informationen der Klasse versorgt.

Hier finden Sie Hinweise zur Installation und Registrierung. 

Hier erfahren Sie, wie Sie mehrere Kinder hinzufügen können.

So erstellen Sie Abszenzen bei KLAPP.

Handhabung von KLAPP

M

Der Musikunterricht in der ersten und zweiten Klasse der Primarschule Döttingen setzt sich zusammen aus einer Wochenlektion Musikgrundschule und einer Wochenlektion Chor.

N

O

Q

Schülerinnen und Schüler haben auf Ersuchen der Eltern Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal (§ 38 Abs. 1 Schulgesetz).

Die 2 Tage können auch 1mal pro Schuljahr zusammenhängend bezogen werden. Das Gesuch muss mindestens 3 Tage vor dem Urlaub schriftlich bei der Klassenlehrperson eintreffen. Zu spät eingetroffene Gesuche werden nicht mehr bewilligt. Bei Schulanlässen und Prüfungen darf der §38 nicht bezogen werden.

Gesuche, die über diese 4 Halbtage hinausgehen, müssen von der Schulleitung behandelt werden.

Entsprechende Gesuche sind spätestens 3 Schulwochen vor Antritt des gewünschten Urlaubes schriftlich an die Schulleitung zu richten. Der während des Urlaubs versäumte Lernstoff ist nachzuholen.

Link für das Gesuch

R

Der Religionsunterricht an der Primarschule wird von Katechetinnen der jeweiligen Konfession erteilt.

S

Weitere Informationen über unsere Schulbegleithunden.

aufgrund der Neustrukturierung der Schulen Aargau wurde die Schulpflege per 31.12.2021 abgeschafft.

Neu ist die Gemeinde direkt für die Schule verantwortlich. Ressortleiter Periode 2022 - 2025 ist Andy Kohler:

https://www.doettingen.ch/verwaltung/gemeinderat/andy-kohler/

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist eine kantonale Fachstelle für Kinder und Jugendliche vom Kindergartenalter bis Ende der Volksschule. Lern- und Leistungsbesonderheiten sowie psychische oder soziale Schwierigkeiten, die sich im Kindergarten oder in der Schule zeigen, können Gründe für eine Anmeldung sein.

Das Ziel der schulpsychologischen Arbeit ist es, zu einer möglichst optimalen Entwicklung des Kindes bzw. Jugendlichen beizutragen. Dies wird durch eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schule und den Behörden unterstützt. Grundlagen für die schulpsychologische Arbeit sind Anerkennung, Wertschätzung und Respekt.

Die Schülerinnen und Schüler der Primarschule Döttingen werden durch die Regionalstelle Bad Zurzach betreut:

Weiterleitung zur Regionalstelle Bad Zurzach

Flyer SPD Bad Zurzach

Anmeldeformular SPD

Link zum Schulraumbenutzungsgesuch  2023 und 2024

Bewegung und Sport erleichtern nachweislich das Lernen und tragen zu einem guten Schulklima bei. Aus diesem Grund ist die Integration von Bewegung und Sport in das Schulumfeld enorm wichtig - sowohl in als auch ausserhalb des obligatorischen Schulunterrichts.

 

Im Kanton Aargau gibt es eine Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen. Die Dauer der Schulpflicht beträgt elf Jahre. Die Kinder besuchen für zwei Jahre den Kindergarten. Die Primarschule wird anschliessend sechs Jahre lang besucht. Die Oberstufe dauert drei Jahre.

Weitere wichtige Informationen zum Schulsystem im Kanton Aargau können Sie auf folgender Website vom BKS nachlesen:

https://www.ag.ch/de/bks/kindergarten_volksschule/schulstruktur_organisation/schulstufen/schulstufen.jsp#172087

Diese Informationen zum Schulsystem erhalten Sie auch auf folgenden Sprachen:

Albanisch:

https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bks/dokumente_1/volksschule_kindergarten/schulstruktur_schulorganisation/BKSVS_Schulbeschrieb_albanisch.pdf

Arabisch:

https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bks/dokumente_1/volksschule_kindergarten/schulstruktur_schulorganisation/BKSVS_Schulbeschrieb_arabisch.pdf

Englisch:

https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bks/dokumente_1/volksschule_kindergarten/schulstruktur_schulorganisation/BKSVS_Schulbeschrieb_englisch.pdf

Französisch:

https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bks/dokumente_1/volksschule_kindergarten/schulstruktur_schulorganisation/BKSVS_Schulbeschrieb_franzoesisch.pdf

Italienisch

https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bks/dokumente_1/volksschule_kindergarten/schulstruktur_schulorganisation/BKSVS_Schulbeschrieb_italienisch.pdf

Portugiesisch:

https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bks/dokumente_1/volksschule_kindergarten/schulstruktur_schulorganisation/BKSVS_Schulbeschrieb_portugiesisch.pdf

Kroatisch / Bosnisch/ Serbisch:

https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bks/dokumente_1/volksschule_kindergarten/schulstruktur_schulorganisation/BKSVS_Schulbeschrieb_b-k-s.pdf

Spanisch:

https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bks/dokumente_1/volksschule_kindergarten/schulstruktur_schulorganisation/BKSVS_Schulbeschrieb_spanisch.pdf

Tamilisch:

https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bks/dokumente_1/volksschule_kindergarten/schulstruktur_schulorganisation/BKSVS_Schulbeschrieb_tamil~1.pdf

Tigrinya:

https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bks/dokumente_1/volksschule_kindergarten/schulstruktur_schulorganisation/10_Schulbroschuere_Tigrinya.pdf

Türkisch:

https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bks/dokumente_1/volksschule_kindergarten/schulstruktur_schulorganisation/BKSVS_Schulbeschrieb_tuerkisch.pdf

Gemäss § 43 der Verordnung über die Volksschule stehen die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg in der Verantwortung der Eltern.

Die Eltern zeigen ihrem Kind den sichersten Schulweg und begleiten es, bis es sich sicher fühlt. Im Kindergarten und in der 1. Primarklasse tragen die SchülerInnen ihren Leuchtstreifen, den sie von der Lehrperson erhalten.

Der Weg zur Schule hat für viele Kinder eine besondere Bedeutung. Hier werden wichtige soziale Erfahrungen gemacht. Wir bitten die Eltern darum, die SchülerInnen nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen.

Trottinett, Rollbrett, Rollschuhe usw. dürfen die SchülerInnen nicht in die Schule mitnehmen. Ausnahme: SchülerInnen mit einem Schulweg über 1 Kilometer können bei der Schulleitung eine Bewilligung einholen.

«Die Fachkräfte für Schulzahnprophylaxe leisten ab dem Schuljahr 2018/19 vom 1. Kindergartenjahr bis zum Ende der 6. Primarschulklasse in der Regel mindestens vier Einsätze pro Jahr.»

https://www.ag.ch/de/bks/kindergarten_volksschule/unterricht_schulbetrieb/gesundheit_praevention/schulzahnpflege/schulzahnpflege.jsp

Während des Kindergartens und der ganzen Primarschulzeit werden die Klassen viermal jährlich von Schulzahnpflegehelferinnen besucht, welche mit den Kindern die Pflege der Zähne üben. Die Schüler halten jeweils Zahnbürste und Becher für diese Lektionen bereit; diese Utensilien erhalten die Kinder beim ersten Besuch von der Schulzahnpflegehelferin.

Anstelle der früheren Zahnarztgutscheine wird den Eltern beim Schuleintritt in den Kindergarten ein Zahngutscheinheft für den jährlichen Untersuch beim Zahnarzt abgegeben.

T

Ab dem Schuljahr 2020 werden die Fächer Textiles Werken und Werken zusammen gelegt ins TTG (Textiles und Technisches Gestalten). Im TTG setzen sich die SuS mit gestalterischen und technischen Prozessen auseinander und kreieren ihre eigenen Produkte. Dabei lernen sie verschiedensten Materialien und das Arbeiten damit kennen.

U

Grundsätzlich ist es Sache der Eltern resp. Erziehungsberechtigten, einen an der Schule erlittenen Unfall sofort der zuständigen privaten Krankenkasse/Unfallversicherung zu melden. Der Schulführung (Schulleitung) sind nur Unfälle zu melden, bei denen eventuell mit einer Invalidität zu rechnen ist (z.B. schwere Verkehrsunfälle, Oberschenkelbrüche, schwere Augenverletzungen, etc.).

Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule

Bei der Empfehlung für den Übertritt in die Primarschule berücksichtigt die Kindergartenlehrperson die Entwicklung des Kindes. In besonderen Fällen kann ein Übertritt in die Einschulungsklasse oder in ein entsprechendes Angebot für Kinder und Jugendliche mit besonderen schulischen Bedürfnissen angezeigt sein.

 Hier finden Sie weitere Informationen zum Übertritt in die Primarschule.

 

Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe

Bei der Empfehlung für den Übertritt in die Oberstufe (Real-, Sekundar- oder Bezirksschule) berücksichtigt die Klassenlehrperson die Leistungen in den Kern- und Erweiterungsfächern, die Selbstständigkeit, Problemlösefähigkeit und Auffassungsgabe sowie die Entwicklungsprognose.

  • Für den Übertritt in die Bezirksschule wird empfohlen, wer in den Kernfächern gute bis sehr gute und in den Erweiterungsfächern überwiegend gute Leistungen aufweist.
  • Für den Übertritt in die Sekundarschule wird empfohlen, wer in den Kernfächern überwiegend gute und in den Erweiterungsfächern überwiegend genügende bis gute Leistungen aufweist.
  • Für den Übertritt in die Realschule wird empfohlen, wer in den Kern- und Erweiterungsfächern überwiegend genügende Leistungen aufweist.

Typenwechsel in der Oberstufe

Für den Typenwechsel von der Real- in die Sekundarschule und von der Sekundar- in die Bezirksschule gilt am Ende jedes Schuljahrs das Empfehlungsverfahren. Zusätzlich können Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlich guten Leistungen in den Kernfächern mit Empfehlung der Klassenlehrperson bereits nach dem ersten Semester der 1. Oberstufenklasse ohne Repetition eines Schuljahrs in den nächst höheren Leistungstyp wechseln.

 Hier finden Sie weitere Informationen zum Übertritt in die Oberstufe.

V

Die Regionalpolizei führt im Kindergarten und in der Primarschule regelmässig Verkehrserziehungslektionen durch.

Die Veloprüfung findet in der 5. Klasse statt. Hier können die Kinder für die Prüfung üben und finden nützliche Infos über die Verkehrsregeln und die Ausstattung!

Für Unfälle während der Schulzeit und auf dem Schulweg ist die private Versicherung des Schülers / der Schülerin zuständig.

Für Unfälle, Diebstahl und Beschädigung haftet die Schule nicht.

W

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns einen Wegzug möglichst frühzeitig melden an

schulverwaltung@schule-doettingen.ch oder Tel. 056 268 80 60.

Formular Schweigepflichtentbindung: dies ermöglichst eine möglichst gute und unterstützende Übergabe an die neue Schule. Abgabe bitte an die Lehrperson zur Weiterleitung ans Schulsekretariat.

XYZ

Monatlich besuchen die Zahnprophylaxe-Helferinnen die SchülerInnen vom Kindergarten bis zur 6. Primarschule. Dabei werden die SchülerInnen altersgerecht mit der Mund- und Zahnhygiene vertraut gemacht.

Zuständig ab Schuljahr 2015/16 ist Frau Simone Knecht

Informationen zur Schulzahnpflege

Die SchülerInnen erhalten im Kindergarten einmal pro Jahr einen Einschätzungsbogen, die PrimarschülerInnen im Januar einen Zwischenbericht und Ende Schuljahr ein Zeugnis.

https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bks/dokumente_1/01_ueber_uns/publikationen_1/BKS_2016_promv_elternbroschuere_ab_sj_16_17.pdf

www.schulen-aargau.ch unter Beurteilung-Elternbroschüre

Ein Schulmorgen ist für die SchülerInnen lang.
Es ist deshalb wichtig, dass die Kinder richtig frühstücken.
Die Eltern geben ihrem Kind ein gesundes Znüni mit (Früchte, Gemüse, möglichst dunkles Brot).

Kindergarten: Znünibox und Trinkflasche mitgeben.

Tipps für ein gesundes Znüni finden Sie hier:

https://www.ag.ch/de/weiteres/aktuelles/medienportal/medienmitteilung/medienmitteilungen/mediendetails_16281.jsp

Diese Merkblätter finden Sie auch hier auf weiteren Sprachen: https://www.ag.ch/de/dgs/gesundheit/gesundheitsfoerderungpraevention/merkblaettergesundheit/merkblaetter.jsp?sectionId=212480&accordId=2

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns über Ihren Zuzug möglichst frühzeitig informieren.

Anmeldung an: schulverwaltung@schule-doettingen.ch.

Gerne erteilen wir Ihnen weitere Auskünfte unter 056 268 80 60.

Formulare zum Download:

Anmeldeformulare: Kindergarten; Primarschule

ElternhandbuchSchulordnung

KLAPP Autorisierungscode Musterbrief: diesen erhalten Sie für jedes einzelne Kind über das Schulsekretariat

Tagesstrukturen: siehe https://www.tagesstrukturen-dkk.ch/

Schweigepflichtentbindung fachlicher Austausch bei Zuzug